Der Zeitbedarf für den Rückweg vom Arbeitsort in T. (Y-Weg 9) nach Q. (X- Strasse 68) beträgt damit 64 Minuten (8 + 54 + 2). 4.5.5. Der tägliche Zeitbedarf bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Zurücklegung des Arbeitsweges – unter Berücksichtigung der jeweils schnellsten Verbindung (vgl. Erw. 4.5.2.) – beläuft sich damit auf 113 Minuten (49 + 64) oder, bei Berücksichtigung der ersten Verbindung vom XZ in Q. (05:08), auf 121 Minuten (57 + 64).