4.5.4. Vom Arbeitsort der Rekurrentin bis zum Bahnhof XY (T.) ist inklusive des Sicherheitszuschlags von 3 Minuten am Bahnhof mit insgesamt 8 Minuten zu rechnen (SGE vom 25. März 2021 [3-RV.2019.146], mit weiteren Hinweisen). Für den Rückweg an den Wohnort in Q. (X-Strasse 68) standen im Jahr 2018 ab T. XY unter anderem die folgenden Verbindungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung (www.fahrplanfelder.ch): T., XY, ab: 16:01 Q., Bahnhof, an: 16:42 Q., Bahnhof, ab: 16:54 Q., XZ, an: 16:55 Dauer: 54 Minuten Umsteigen: 1x sowie: