3.7.2. Der Antrag bezieht sich auf die Rechnung der H. AG vom 22. November 2018 von CHF 839.70. Dieser Rechnung liegen "Elektrische Installationen für den Anschluss der Klimaanlage" zu Grunde. Ob darin auch die Änderung bestehender Elektroinstallationen enthalten sind, damit der Strom für das Betreiben des Klimagerätes von der Solaranlage bezogen werden kann, kann offen gelassen werden, denn die Kosten für im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage vorgenommene Leitungsänderungen sind gemäss dem MB LUK (S. 30) nicht abzugsfähige Investitionskosten.