3.6.2. Während Kaminfegerarbeiten gemäss dem Merkblatt (MB) "Liegenschaftsunterhalt (LUK)", gültig ab 2020, zu 100% als abzugsfähige Liegenschaftsunterhalt zu qualifizieren sind (MB LUK, S. 26 und 40), stellen die Kosten für die Feuerungskontrolle nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar (MB LUK, S. 40). Die Kosten des Kaminfegers belaufen sich auf CHF 226.60 (exkl. MWSt; vgl. Arbeitsrapport vom 12. September 2018). Darin enthalten sind CHF 79.60 (exkl. MWSt) für die "Periodische Feuerungskontrolle", d.h. CHF 85.75 inkl. MWSt. Es sind somit CHF 158.25 (CHF 244.00 [inkl. MWSt] abzüglich CHF 85.75 [inkl. MWSt]) als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen.