In Analogie dazu hat das Spezialverwaltungsgericht auch die Kosten für den Ersatz eines Saugbläsers zum Abzug zugelassen (SGE vom 24. September 2020 [3- RV.2020.14]; vgl. auch RGE vom 26. April 2007 [3-RV.2005.5013] mit Analogie zur Abzugsfähigkeit von Kosten für den Ersatz eines gleichwertigen Rasenmähers). Diese Geräte dienen ausschliesslich dem Gartenunterhalt.