3.4.2. Eine nicht fest mit einer Liegenschaft verbundene Leiter hat Mobiliarcharakter. Anderseits sind die Kosten für den gleichwertigen Ersatz von Rasenmähern, Heckenscheren und Gartenhäckslern, Vertikutierern, Motorsensen, Fadenschneidern und Düngerwägelchen gemäss dem Merkblatt (MB) "Liegenschaftsunterhalt (LUK)", gültig ab 2020, zu 100% als Liegenschaftsunterhalt zu qualifizieren (MB LUK, S. 34). In Analogie dazu hat das Spezialverwaltungsgericht auch die Kosten für den Ersatz eines Saugbläsers zum Abzug zugelassen (SGE vom 24. September 2020 [3- RV.2020.14];