3.2. 3.2.1. Die Rekurrentin beantragt, es seien die Kosten von CHF 339.15 (vgl. Quittung D., vom 20. April 2018) für den Ersatz eines Kärcher, d.h. eines Hochdruckgerätes, als Unterhalt zum Abzug zuzulassen. Dieses Gerät diene dazu, den durch den Autoverkehr erzeugten Schmutz/Feinstaub und den durch die E. verursachten Flug-Roststaub, welcher in allen Ritzen und Poren der Fassade, Fensterdichtungen und des Aussenbereichs trotz Reinigung grosse Schäden verursache, bestmöglich zu entfernen. Damit könnten grössere Schäden und somit eine Wertminderung der -6-