3.1.2. Bauteile ohne feste körperliche Verbindung mit einer Liegenschaft haben aus steuerlicher Sicht Mobiliarcharakter. Damit ein Bauteil nicht Mobiliarcharakter hat, sondern als Teil einer Liegenschaft zu betrachten ist, muss eine qualifizierte Verbindung mit der Liegenschaft bestehen (SGE vom 23. Juni 2022 [3-RV.2021.63]).