3. 3.1. 3.1.1. Die Rekurrentin beantragt, es seien die Kosten von CHF 164.30 (vgl. Rechnung der C. GmbH, S., vom 16. April 2018) für 6 Tiervertreiber Pro 'Solar' (von der Rekurrentin "Katzenschreck" genannt) als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. Diese Geräte würden dazu dienen, dass die rund 20 – 30 Katzen aus der Nachbarschaft nicht permanent ihr Geschäft auf ihrem Rasen verrichten würden und dieser wieder ohne Gummistiefel betreten werden könne (Rekurs, Punkt 1).