"Es seien die folgenden Kosten als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen: Katzenschreck, Ersatz Kärcher, Ersatz Walzenhäcksler, Ersatz Leiter, Falttonne, Kaminfeger-Arbeiten und Umrüstung mobile Klimageräte zu fixen Installationen. Ebenfalls seien die Kosten für den Arbeitsweg mit dem Privatfahrzeug zum Abzug zuzulassen." 3. Mit Entscheid vom 24. März 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 24. März 2021 (Versanddatum 20. April 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 9. Mai 2021 (Postaufgabe am 14. Mai 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragt,