5.4. Der Antrag auf Gewährung von Kinderabzügen ist daher abzuweisen. 6. Gemäss ständiger Rechtsprechung des Spezialverwaltungsgerichts ist bei Nichtgewährung eines Kinderabzuges von Amtes wegen subsidiär zu prüfen, ob ein Unterstützungsabzug zu gewähren ist (zuletzt SGE vom 17. Dezember 2020 [3-RV.2020.148]). Da keine Zahlungen für die Kinder nachgewiesen sind, erübrigt sich vorliegend eine solche Prüfung. 7. 7.1. Der Rekurrent macht schliesslich geltend, es seien 40 % des gesamten Steuerbetrages von seiner Ehefrau zu bezahlen, da sie auch dafür verantwortlich sei.