1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Der Rekurrent ist verheiratet und hat mit seiner Ehefrau zwei Kinder (C., geb. tt.mm.2011; D., geb. tt.mm.2013, vgl. E-Mail vom 20. Februar 2020). Seit dem 1. Mai 2019 sind der Rekurrent und seine Ehefrau getrennt (vgl. Replik). Bis zum 4. Juli 2019 hat er bei der E. AG in Q. gearbeitet. Dann wurde er aufgrund einer Anzeige seiner Ehefrau inhaftiert und lebt seither in der Justizvollzugsanstalt in T. (vgl. Rekurs).