3. Mit Entscheid vom 25. März 2021 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen auf CHF 31'461.00. Es wurden keine Kinderabzüge gewährt und keine Unterhaltszahlungen zum Abzug zugelassen. 4. Den Einspracheentscheid vom 25. März 2021 (Zustellung am 21. April 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 11. Mai 2021 (Postaufgabe am 12. Mai 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die folgenden Anträge: