8.4. Werden vorübergehend Taggelder aus Mutterschaftsurlaubsentschädigung ausbezahlt, ist der Abzug der Berufskostenpauschale, analog der Regelung bei den Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung, ebenfalls möglich. Sobald aber absehbar ist, dass der Unterbruch der Erwerbstätigkeit nicht mehr nur vorübergehend ist und die betroffene Person dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, ist ein Abzug der Berufskostenpauschale ausgeschlossen (N. Tarolli Schmidt/A. Villard/A. Bienz/ T. Jaussi, Kommentar zum Basler Steuergesetz, Basel 2019, § 27 N 17).