6. 6.1. Die Kürzung der Kosten für den "Autoeinstellplatz" von CHF 271.50 auf CHF 249.30 beruht auf dem Umstand, dass die Steuerkommission Q. die Kosten der "Hauswartung" von CHF 4'760.30 (vgl. "Nebenkostenabrechnung – steuerabzugsberechtigte Kosten"; Rekursbeilage) nur zur Hälfte zum Abzug zugelassen hat, da diese Kosten nicht nach "Arbeiten aussen" und "Arbeiten innen" aufgeteilt wurden. Die nicht gewährten Kosten von CHF 2'380.15 seien auf 107 Einstellplätze aufzuteilen, d.h. die Kürzung pro Einstellplatz betrage CHF 27.20 (recte: CHF 22.20; Vernehmlassung vom 9. Juni 2021, S. 2).