Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Land- schaft zu Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege, Stand 1. Januar 2020, Ziff. 9.1.9). Dasselbe muss für die Kosten für das "allgemeine Wasser/Abwasser" gelten, welche ebenfalls nach den Wertquoten verteilt werden und damit als besitz- und nicht als nutzungsbedingt zu qualifizieren sind. -6-