4.2. 4.2.1. Es sind zwei Arten von Betriebskosten zu unterscheiden: Besitzbedingte Betriebskosten hängen mit dem Bestand eines Grundstücks zusammen, nutzungsbedingte Betriebskosten mit dessen Nutzung. Während die be- -5- sitzbedingten Betriebskosten abziehbar sind, handelt es sich bei den nutzungsbedingten Betriebskosten um nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten (Schwyzer Steuerbuch, Weisung über den Abzug von Liegenschaftskosten [LKW] vom 19. Mai 2020, Ziff. 26 ff.).