"Grundsatz: Die Steuerämter des Bezirk S. gewähren von den Hauswartungs- /Personalkosten 50 % der Gesamtkosten, wenn diese nicht unterteilt sind in 'Arbeiten um das Haus' (Gartenpflege => abzugsberechtigt) wie 'im Haus' (Reinigung Treppenhaus/allgemeine Räume => nicht abzugsberechtigt). Dies ist hier jedoch der Fall, weshalb es sich bei den Hauswartungskosten um eindeutig Arbeiten 'im Haus' handelt und diese Kosten nur abzugsberechtigt sind, wenn die Liegenschaft nicht selbst bewohnt wird sondern durch den Eigentümer vermietet wird und die Bruttomiete vor Abzug der Nebenkosten versteuert wird.