3.2. Die Kürzung der "Betriebskosten" von CHF 3'043.75 auf CHF 1'914.10 beruht zum einen auf dem Umstand, dass die Steuerkommission Q. von den Kosten für die "Hauswartung" von CHF 4'911.20 (Konto 4006) lediglich die Hälfte, d.h. CHF 2'455.60 im Umfang von 88/1000 zum Abzug zugelassen hat. Sie begründet dies wie folgt (Vernehmlassung vom 9. Juni 2021, S. 2):