2.2. Da keine Hinweise auf eine rechtlich oder tatsächlich getrennte Ehe der Steuerpflichtigen vorliegen, wirkt der vom Ehemann verfasste Rekurs für beide Ehegatten. Die Ehefrau hat demnach ebenfalls Parteistellung. 3. 3.1. Die Rekurrenten sind Eigentümer einer 4,5-Zimmerwohnung (Wertquote: 88/1000) und des Platzes Nr. 4 in der Einstellhalle an der Y-Matte 1 ("E.") in Q.. Diese Wohnung bewohnen sie selber. Die Rekurrenten beantragen, es seien zusätzliche Liegenschaftsaufwendungen von CHF 1'201.20 zum Abzug zuzulassen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: