"1. Die Autokosten für den Arbeitsweg von Frau B. sollen zum Abzug zugelassen werden (sinngemäss). 2. Die Liegenschaftsunterhaltskosten sollen gemäss Selbstdeklaration zum Abzug zugelassen werden (sinngemäss)." 3. Mit Entscheid vom 6. April 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 6. April 2021 (Zustellung am 14. April 2021) haben A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 12. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragen,