6.7.3. Die J. schätzte den Marktwert der Liegenschaft der C. AG am 29. August 2018 auf CHF 810'000.00 (Rekursbeilage 7). Der von den Vertragsparteien knapp einen Monat später festgesetzte Preis liegt mit CHF 790'000.00 nur unwesentlich unter diesem Wert. Angesichts dessen erscheint die von den Vertragsparteien gewählte Rechtsgestaltung den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht völlig unangemessen. Ist somit bereits das objektive Element der Steuerumgehung nicht erfüllt, muss eine Steuerumgehung vorliegend verneint werden. 6.8. Der Erlös beträgt demnach CHF 790'000.00. Nachdem sich die Anlagekosten auf CHF 762'500.00 belaufen, resultiert ein Grundstückgewinn von CHF 27'750.00.