"Der Wille der Parteien ging dahin, dass der Kaufpreis der Liegenschaft mit CHF 790'000 festgesetzt wird und davon die vom Käufer der Gesellschaft indirekt zu übernehmende Hypothekarschuld von CHF 451'000 als Teil der Tilgung des Kaufpreises in Abzug kommt. Dies analog der geschäftsüblichen Regelung bei Kaufverträgen über Liegenschaften, bei denen zunächst der Kaufpreis festgelegt und dann die Tilgung des Kaufpreises geregelt wird.