6.6. 6.6.1. Dem Vertreter ist zuzustimmen, dass bei einer harmonisierenden Auslegung bzw. einer Auslegung im Gesamtzusammenhang von Ziff. 1. und 3. sowie zusätzlich von Ziff. 4.a., 4.b. und 10. des Kaufvertrags die Übernahme der Hypothek von CHF 451'000.00 im Kaufpreis von CHF 790'000.00 für die Liegenschaft enthalten ist bzw. der Kaufpreis teilweise durch Übernahme dieser Hypothek getilgt wird. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz trifft nicht zu, dass dies gar keinen Sinn mache, da diese Hypothek eine Schuld der C. AG und nicht des Rekurrenten persönlich sei.