Vorliegend besteht diese für den Erlös massgebende, vom Käufer zu erbringende Leistung im Kaufpreis von CHF 790'000.00 für die Liegenschaft der C. AG. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handelt es sich dabei auch nicht um einen theoretisch berechneten Wert, ergibt sich dieser doch aus dem Kaufvertrag.