6.2.2. Der Vertreter führt zutreffend aus, dass die Parteien des Kaufvertrags die Liegenschaft in Q. mit CHF 790'000.00 bewerteten und dementsprechend zu diesem Preis verkaufen bzw. kaufen wollten (in Form der sie haltenden Aktiengesellschaft). Dies ergibt sich – entgegen der Ansicht der Vorinstanz – aus dem klaren Wortlaut von Ziff. 3. des Kaufvertrags.