6.2. 6.2.1. In Ziff. 1. des Kaufvertrags ist festgehalten, dass der Kaufpreis für das gesamte Aktienkapital der C. AG CHF 1'106'614.65 beträgt. Aufgrund des klaren Wortlauts besteht somit eine tatsächliche Willensübereinstimmung der Vertragsparteien hinsichtlich des Aktienpreises. Sodann ergibt sich aus dem Vertragstext bzw. im Gesamtzusammenhang (Ziff. 1., 3. und 11. sowie die Zwischenbilanz [Anhang 2 des Kaufvertrags]) eindeutig, wie sich dieser Aktienpreis zusammensetzt, und zwar aus CHF 790'000.00 für die Liegenschaft in Q. sowie aus CHF 316'614.65 für eine Forderung der C. AG gegenüber dem Rekurrenten. - 10 -