Der Restbetrag in der Höhe von CHF 316'614.65 wird nach Eintragung von D. als Geschäftsführer der C. AG im Handelsregister, zugunsten der C. AG auf ein Klientengelderkonto von RA G. bei der H. einbezahlt. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist D. als zukünftiger Geschäftsführer und Aktionär der C. AG verpflichtet G. sofort nachdem er die Handlungsfähigkeit als Alleinzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat der C. AG erlangt hat, schriftlich anzuweisen den Betrag zur teilweisen Tilgung der Kaufpreisschuld von D. an C. auszubezahlen, beim