Dieser Umstand stellt jedoch entgegen der Auffassung der Rekurrenten nicht das "wesentliche Kriterium" dar. Der geringere Unterhaltsbedarf steht meistens im Zusammenhang mit einer (massiv) höheren durchschnittlichen Lebensdauer des neuen Bauteils, welche den Hauptgrund für die Ausscheidung eines wertvermehrenden Kostenanteils bildet. - 10 -