Im hier zu beurteilenden Fall war der Grossteil, d.h. die gesamte Rahmenkonstruktion inklusive der Halterungen für die Holzbretter aus Stahl. Wenn der Pflegeaufwand das wesentliche Kriterium für die Höherwertigkeit sein soll, dann müsste konsequenterweise jeder Parkettboden, der durch Laminat ersetzt wird als höherwertig gelten, denn das Parkett ist aufwändiger in der Pflege. Hinzu kommt, dass Staketengeländer gemäss BKP in die Kategorie 272.2 fallen, die gemäss Merkblatt Liegenschaftsunterhalt zu 100 % abzugsfähig sind."