"1 Stellungnahme der Gemeinde S. […] In Bezug auf das Geländer möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich beim vom Steueramt S. zitierten Bundesgerichtsurteil um ganz andere Materialien handelt und ein Vergleich meines Erachtens sehr weit hergeholt ist, wenn nicht sogar unstatthaft ist. Im hier zu beurteilenden Fall war der Grossteil, d.h. die gesamte Rahmenkonstruktion inklusive der Halterungen für die Holzbretter aus Stahl.