Ausgabenpositionen und deren Beurteilung durch die Vorinstanz zu befassen (analog VGE vom 21. Oktober 2009 [WBE.2009.74]). Zu erwähnen bleibt, dass die Funktionsgleichheit des Bades vor und nach der Renovation nicht zwingend zum Abzug aller durch die Erneuerung entstandenen Kosten berechtigt.