[…] Das vom Gemeindesteueramt verwendete RGE 3R[recte: 3-RV].2005.50432 ist insofern nicht anwendbar, weil es sich nicht um mit dem Gebäude verbundene Einrichtungen handelt und deren Funktionalität eine vollständig Andere ist." 4.3.2. Der Rekurs befasst sich ausschliesslich mit der Küche, dem Bad und dem Geländer. Darauf ist im Folgenden einzugehen. Die übrigen von der Vorinstanz beurteilten Aufwandpositionen werden im Rekurs nicht thematisiert. Sie bilden daher nicht Gegenstand des vorliegenden Rekursverfahrens.