Dabei sei nochmals auf das Merkblatt Liegenschaftsunterhalt, Kapitel 3.2 verwiesen, das werterhaltende Massnahmen Aufwendungen für die von Zeit zu Zeit erforderlichen Renovationen sowie für den zeitgemässen gleichwertigen und gleichen Komfort bietenden Ersatz von unbrauchbar gewordenen mit dem Gebäu[d]e verbundenen Einrichtungen. Mit dieser Auffassung im Merkblatt für Liegenschaftsunterhalt anerkennt der Gesetzgeber, dass der Zeitgeist andere Materialien oder eine andere Bauweise erfordert. Dies ist auch im Sinne des Fiskus, denn je höher der Mietzinsertrag, desto höher sind die Steuereinnahmen."