"2.3 [….] Das Steueramt hat in seinen Erwägungen auch nicht ausgeführt, welche Funktionen nun besser sind, die Funktion des Geländers bleibt gleich, die Funktion der Dusche bleibt gleich und die der Abdeckung grundsätzlich auch. Dabei sei nochmals auf das Merkblatt Liegenschaftsunterhalt, Kapitel 3.2 verwiesen, das werterhaltende Massnahmen Aufwendungen für die von Zeit zu Zeit erforderlichen Renovationen sowie für den zeitgemässen gleichwertigen und gleichen Komfort bietenden Ersatz von unbrauchbar gewordenen mit dem Gebäu[d]e verbundenen Einrichtungen.