"2.2.1. Es sei zu beurteilen, ob Kapitel 3.2. (siehe auch Antrag 1), insbesondere der 2te Abschnitt 'Das Wesen der Modernisierung' sinngemäss bei der Beurteilung der Unterhaltsarbeiten bei Küche, Bad und Geländer angewandt wurde und es ist zu begründen, wieso die getätigten Instandstellungen auf grund einer funktionalen Betrachtungsweise eine qualitative Verbesserung erfahren und damit wertsteigernd sein sollen und wie die Steuerbehörden festlegen, was zu einer messbaren Wertsteigerung führt." Und weiter: