In der Einsprache haben wir darauf hingewiesen, dass der Wert einer Liegenschaft von den Erträgnissen abhängt, was durch § 15 der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke gestützt wird. Wir haben weiter Belege eingereicht, die belegen, dass wir die Wohnungen nicht mehr zum gleichen Mietzins vermieten konnten. Alleine schon aus den gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrswertberechnung geht hervor, dass eine Minderung des Ertrags zu einer Minderung des Verkehrswertes führt."