2. 2.1. Die Rekurrenten stellen den (Haupt-)Antrag, "es sei zu beurteilen, ob nach § 47 des Steuergesetzes und den Artikeln § 12 – 15 der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke des Kantons Aargau eine Mietzinssenkung, die zu einer Ertragsminderung führt nicht auch zu einer Wertverminderung einer Liegenschaft führt (Rekurs, Ziff. 1.2.1.)." Zur Begründung wird das Folgende ausgeführt (Rekurs, Ziff. 1.3):