3. Es sei zu beurteilen, ob das Merkblatt Liegenschaftsunterhalt des Departement für Finanzen und Ressourcen korrekt angewandt wurde, insbesondere im Hinblick auf die Kaskade Gesetz – Verordnung und innerhalb des Merkblatt selbst, ob Kapitel 3.2. in seiner Gesamtheit korrekt angewandt worden ist. Die Beurteilung sei für den Rekurssteller nachvollziehbar zu begründen.