"1.2. Hauptantrag 1. Es sei zu beurteilen, ob nach § 47 des Steuergesetzes und den Artikeln § 12 – 15 der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke des Kantons Aargau eine Mietzinssenkung, die zu einer Ertragsminderung führt nicht auch zu einer Wertverminderung einer Liegenschaft führt. Zudem sei zu beurteilen, ob Instandstellungsarbeiten wertvermehrend sein können, wenn eine Liegenschaft an Wert verliert, insbesondere dann, wenn die Berechnungsmethode des Verkehrswerts dem kantonalen Steuergesetz entspricht. Die Beurteilung sei für den Rekurssteller nachvollziehbar zu begründen.