"Die Liegenschaftsunterhaltskosten seien gem. der im Schreiben der Einsprache enthaltenen Detailbetrachtung zu gewähren." 3. Mit Entscheid vom 15. März 2021 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen auf CHF 123'680.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 15. März 2021 (Zustellung am 21. April 2021) haben A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 4. Mai 2021 (Postaufgabe am 11. Mai 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragen das Folgende: