Veranlagung nach Auszahlung Säule 3a 2018 ./. CHF 4'047.00 Veranlagung nach Auszahlung Säule 3a 2019 ./. CHF 3'010.00 Steuerbare Kapitalauszahlung CHF 88'937.00 -7- 6. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist somit die steuerbare Kapitalauszahlung gemäss Einspracheentscheid von CHF 138'981.00 auf CHF 88'937.00 herabzusetzen. 7. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegt der Rekurrent beinahe vollumfänglich. Es sind daher die Kosten des Rekursverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen (§ 189 Abs. 1 StG). Dem nicht vertretenen Rekurrenten ist keine Parteikostenentschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG).