Daran würden auch die Empfehlung der Schweizerischen Steuerkonferenz und die Schreiben der Steuerbehörden mit der Aufforderung zur Veranlassung der Rückzahlung der überhöhten Beiträge nichts ändern. Es sei daher das der Jahressteuer zugrunde liegende steuerbare Einkommen von CHF 138'900.00 um CHF 51'044.00 auf CHF 87'881.00 herabzusetzen (vgl. Rekurs).