Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Der Rekurrent hat am 20. Dezember 2019 von der Vorsorgestiftung 3. Säule der C. aus Säule 3a eine Kapitalleistung von CHF 151'855.73 erhalten (vgl. Steuermeldung / Kapitalleistung Säule 2 und 3a der Eidgenössischen Steuerverwaltung). 2.2. Der Rekurrent führt in seiner Aufstellung die in den Jahren 2006 bis 2018 an die Säule 3a geleisteten bzw. steuerlich abziehbaren Beiträge wie folgt auf (die Zahlen in Klammern zeigen die von der Vorinstanz vorgenommenen Korrekturen):