4. Den Einspracheentscheid vom 3. März 2021 (Zustellung am 30. März 2021) hat A. mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 11. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den folgenden Antrag: "Das steuerbare Einkommen für die Kapitalauszahlung sei auf Fr. 87'881.- zu reduzieren." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Sektion Steuern der Stadt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat keine Replik erstattet. -3-