1. Mit Verfügung vom 24. November 2020 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 151'800.00 (Kapitalauszahlung) veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 24. November 2020 erhob A. mit Schreiben vom 28. Dezember 2020 Einsprache und beantragte, es sei die Steuerveranlagung durch eine Korrekturveranlagung mit einem steuerbaren Betrag von CHF 90'892.00 zu ersetzen. 3. Mit Entscheid vom 3. März 2021 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen auf CHF 138'900.00.