8. Zusammenfassend sind daher dem Antrag des Kantonalen Steueramtes entsprechend zusätzliche Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 9'219.00 zum Abzug zuzulassen. -7- 9. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist somit das steuerbare Einkommen von CHF 72'928.00 unter Berücksichtigung der geänderten Aufrechnung Selbstbehalt Krankheitskosten auf CHF 63'692.00 herabzusetzen.