Gemäss der Auftragsbestätigung erfolgt die Montage der Duschvorhangschiene durch "bohrlose Befestigung ohne Werkzeug". Infolge Fehlens einer qualifizierten Verbindung mit dem Gebäude hat sie daher Mobiliarcharakter und die Kosten sind nicht abzugsfähig. Es ist daher dem Antrag des Kantonalen Steueramtes zuzustimmen. -6- 6. 6.1. Nach Auffassung des Kantonalen Steueramtes sind von den Kosten für das Dusch-WC von CHF 3'953.00 (vgl. Auftragsbestätigung E. AG, S., vom 13. Mai 2019, Position 310.00, S. 7) lediglich 25%, d.h. CHF 988.25 abzugsfähig.