4.7. Im Folgenden sind die vom Kantonalen Steueramt in seiner Vernehmlassung nicht als Unterhalt, sondern als Investition qualifizierten Aufwendungen zu prüfen. 5. 5.1. Nicht abzugsfähig sind nach Auffassung des Kantonalen Steueramtes die Kosten für die Duschvorhangstange von CHF 138.00 (vgl. Auftragsbestätigung E. AG, S., vom 13. Mai 2019, Position 150.00, S. 5). 5.2. Bauteile ohne feste körperliche Verbindung mit einem Gebäude haben aus steuerlicher Sicht Mobiliarcharakter. Damit ein Bauteil nicht Mobiliarcharakter hat, sondern als Teil eines Gebäudes zu betrachten ist, muss eine qualifizierte Verbindung mit dem Gebäude bestehen (SGE vom 21. November 2019 [3-RV.2018.176]).