3. Die Rekurrenten haben das Badezimmer ihrer Liegenschaft saniert. Dabei wurden die Badewanne durch eine Duschwanne, alle Badezimmereinrichtungen sowie die Boden- und Wandplatten ersetzt. Ausserdem wurde eine Bodenheizung eingebaut (vgl. Schreiben der Rekurrenten vom 10. August 2020). 4. 4.1. Die Rekurrenten beantragen, es seien zusätzliche Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 10'103.00 zum Abzug zuzulassen. 4.2. Die Abteilung Steuern der Gemeinde Q. beantragt, es seien zusätzliche Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 10'079.00 zum Abzug zuzulassen (Vernehmlassung vom 31. Mai 2021).